Aufgaben der Studienprogrammleitung

Die StudienprogrammleiterInnen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen AnsprechpartnerInnen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in dem vom Studienprogrammleiter bzw. der Studienprogrammleiterin betreuten Studium wird ein Beratungsorgan – eine Studienkonferenz – eingerichtet. Die Mitglieder der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die StudienprogrammleiterInnen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich