Anerkennung, Unterstellung

Senden Sie ihre Anfrage oder ihren Antrag nur an ssc.chemie@univie.ac.at.

Ab 01.10.2022 ist die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Achtung Übergangsfrist!

Bei der Anwendung der „Zweisemesterfrist“ nach § 78 Abs. 4 Z 2 UG ergeben sich eklatante Ungleichbehandlungen und nicht nachvollziehbare Entscheidungen für bereits vor dem 01.10.2022 zugelassene Studierende. 

Aus diesem Grund wird im Einvernehmen Studienpräses / Rektorat die „Zweisemesterfrist“ erst ab dem 01.10.2023 angewendet.