Anerkennung, Unterstellung
Senden Sie ihre Anfrage oder ihren Antrag nur an das SSC Chemie.
Anerkennung vs. Zuordnung
Anerkennung
Die Prüfungsleistung ist noch nicht im Prüfungspass des aktuellen Studiums eingetragen, und muss anerkannt werden (zB. aus einem Parallelstudium an der Universität Wien oder Lehrveranstaltungen aus geschlossenen oder abgeschlossenen Studien (an Fremduniversitäten).
Anerkennungen von Arbeitspraktika ab dem Sommersemester 2026:
- Für die Anerkennungen eines Arbeitspraktikums ist ab jetzt keine Validierung mehr erforderlich.
- Stattdessen muss ein Antrag auf Anerkennung inklusive Bestätigung des Dienstgebers oder Arbeitszeugnisses beim SSC eingereicht werden.
- Die Anerkennung ist nur einmal mit 3 ECTS für das Masterstudium zulässig.
Voraussetzungen:
- Praktikum muss der fachlichen Höhe eines Masterstudiums entsprechen
- Praktikum postsekundären Bildungseinrichtung erfolgen oder
- Forschungspraktikum oder
- Praktikum in einem Forschungszentrum oder
- Praktikum in einer Forschungseinrichtung der Industrie
Nicht möglich sind Anerkennungen für:
- Qualitätskontrolle
- Hilfstätigkeiten
- Arbeiten als technisches Personal (CTA) oder Ähnliches
Zuordnung
Die Prüfungsleistung ist bereits im Prüfungspass eines aktuellen Studiums eingetragen, etwa im Interessensmodul, und muss neu zugeordnet werden. Dies muss vor dem Studienabschluss von dem SSC durchgeführt werden. Schreiben Sie dafür ein E-Mail an das SSC - dafür ist kein Antrag notwendig!
