Anerkennung, Unterstellung

Senden Sie ihre Anfrage oder ihren Antrag nur an ssc.chemie@univie.ac.at.

Ab 01.10.2022 ist die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Achtung Übergangsfrist!

Bei der Anwendung der „Zweisemesterfrist“ nach § 78 Abs. 4 Z 2 UG ergeben sich eklatante Ungleichbehandlungen und nicht nachvollziehbare Entscheidungen für bereits vor dem 01.10.2022 zugelassene Studierende. 

Aus diesem Grund wird im Einvernehmen Studienpräses / Rektorat die „Zweisemesterfrist“ erst ab dem 01.10.2023 angewendet.


Anerkennung vs. Zuordnung

Anerkennung

Die Prüfungsleistung ist noch nicht im Prüfungspass des aktuellen Studiums eingetragen, und muss anerkannt werden (zB. aus einem Parallelstudium an der Universität Wien oder Lehrveranstaltungen aus geschlossenen oder abgeschlossenen Studien (an Fremduniversitäten).

Zuordnung

Die Prüfungsleistung ist bereits im Prüfungspass eines aktuellen Studiums eingetragen, etwa im Interessensmodul, und muss neu zugeordnet werden. Dies muss vor dem Studienabschluss von dem SSC durchgeführt werden. Schreiben Sie dafür ein 
E-Mail an das SSC - dafür ist kein Antrag notwendig!