1. Unterstellung
Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion auf eine neuere Version des selben Studiums. Laut Studienrecht gelten für Studierende mit der Unterstellung die gesetzlichen Grundlagen der Übergangsbestimmungen sowie die der neuen Curriculumsversion.
Automatische Unterstellung:
Läuft ein Curriculum aus, wird eine Übergangsfrist angegeben. Diese beträgt in der Regel die Dauer der Regelstudienzeit des Curriculums. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt meist eine automatische Unterstellung von der alten auf die neue Curriculumsversion.
Antrag auf Unterstellung:
Die Unterstellung kann auch aktiv geschehen, wenn man - während die alte und die neue Version parallel laufen - auf die neue Version umsteigen möchte.
Sollten Sie ein bisheriges Chemiestudium in einer neuen Version fortsetzen wollen, gehen Sie unbedingt VORHER zur Beratung (SPL / SSC). Ein Rücktritt von der Unterstellung ist nicht möglich!
Senden Sie ein Mail mit dem Ersuchen um Unterstellung ins neue Curriculum gemeinsam mit dem alten Studienblatt an Beate Meidl (beate.meidl@univie.ac.at).
Damit der Umstieg elektronisch durchgeführt werden kann, leiten wir ihr Anliegen an die Zulassungsstelle weiter.
2. Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Wenn es für Ihr Curriculum eine Anerkennungsverordnung gibt, werden nach Zulassung zum neuen Curriculum Ihre Prüfungsleistungen vom alten in das neue Curriculum anerkannt.
Wie werden meine erbrachten Leistungen übernommen?
Sobald Sie unterstellt sind und das neue Studienblatt ausdrucken können, senden Sie dieses bitte als Mail mit ihrem Anerkennungsantrag an Beate Meidl (beate.meidl@univie.ac.at).
