1. Unterstellung

Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion auf eine neuere Version des selben Studiums. Laut Studienrecht gelten für Sie mit der Unterstellung die gesetzlichen Grundlagen der Übergangsbestimmungen sowie die der neuen Curriculumsversion.

Automatische Unterstellung:
Läuft ein Curriculum aus, wird eine Übergangsfrist angegeben. Diese beträgt in der Regel die Dauer der Regelstudienzeit des Curriculums. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt meist eine automatische Unterstellung von der alten auf die neue Curriculumsversion.


Antrag auf Unterstellung:
Die Unterstellung kann auch aktiv geschehen, wenn man - während die alte und die neue Version parallel laufen - auf die neue Version umsteigen möchte.

Sollten Sie ein bisheriges Chemiestudium in einer neuen Version fortsetzen wollen, gehen Sie unbedingt VORHER zur Beratung (SPL / SSC). Der Rücktritt von der Unterstellung ist nicht möglich!

Füllen Sie dann bitte das Formular zur Meldung der Unterstellung aus und senden es per Mail an das SSC Chemie:

  • aktuelles Studienblatt
  • aktuelles Sammelzeugnis

Nach Genehmigung von Seiten der Studienprogrammleitung wird Ihre Meldung der Unterstellung an das Referat Studienzulassung weitergeleitet, welches den Umstieg elektronisch durchführt. Dies kann etwas dauern!

2. Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Wenn es für Ihr Curriculum eine Anerkennungsverordnung gibt, werden nach Zulassung zum neuen Curriculum Ihre Prüfungsleistungen vom alten in das neue Curriculum anerkannt.
Andernfalls muss die Anerkennung beantragt werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zwecks näherer Informationen und Beratung an das für Ihr Curriculum zuständige StudienServiceCenter (SSC).

Wie werden meine erbrachten Leistungen übernommen?
Sobald Sie unterstellt sind und das neue Studienblatt ausdrucken können, senden Sie dieses bitte als Mail mit ihrem 

an das SSC Chemie. Damit können wir die Anerkennung ihrer bis dato erbrachten Leistungen per Bescheid durchführen.