Studienkonferenz: Aufgaben & Bestellung der Mitglieder

Aufgaben

Die Studienkonferenz ist das beratende Gremium des bzw. der Studienprogrammleiter*innen. 50% der Mitglieder werden von den Studierenden entsandt und 50% von den Lehrenden bestellt. Über die Studienkonferenzen sind die Studierenden, neben der Vertretung im Senat und in den Fakultätskonferenzen, auch in die Qualitätssicherung der Lehre und in die Studien- und Lehrorganisation eingebunden.

Zu den Aufgaben der Studienkonferenz gehören:

  • Empfehlung und Stellungnahme zur Bedarfsplanung der Lehre
  • Empfehlung und Stellungnahme zum Vorschlag der Studienprogrammleiter*innen an die Dekanin oder den Dekan bezüglich des Lehrprogramms
  • Beratung bei studienorganisatorischen Angelegenheiten
  • Anregungen an die Studienprogrammleiter*Innen zur Verbesserung der Studienbedingungen

Entsendung & Bestellung der Mitglieder

Die Studierenden entsenden ihre Vertreter*innen gemäß HSG 1998. Die Vertreter*innen des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Fakultätskonferenz bestellen die Vertreter*innen der Lehrenden. Geleitet wird die Studienkonferenz von dem/der Studienprogrammleiter*in, die bzw. der der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört. Empfohlen wird darüber hinaus die Beiziehung eines beratenden Mitglieds aus jenem Personenkreis der mit studienorganisatorischen administrativen Aufgaben befasst ist.

Anzahl der Mitglieder

Die Größe der Studienkonferenz wird auf Vorschlag der jeweiligen Fakultätskonferenz von den Studienprogrammleiter*innen festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 Mitgliedern bestehen.