Zuweisung an Betreuer*in

Diplom- und Masterarbeiten

werden nach Einreichung der Arbeit von einer/m Beurteiler*in beurteilt, wobei für die Beurteilung eine Frist von zwei Monaten ab Einreichung gilt. In den meisten Fällen übernimmt der/die Betreuer*in diese Aufgabe.

Das Beurteilungsformular (Diplom- und Masterarbeit) ist ausgefüllt und unterschrieben von dem/der Betreuer*in an das SSC Chemie weiterzuleiten.

Dissertationen

werden nach Einreichung von der/dem Studienpräses im Einvernehmen mit der/dem Studienprogrammleiter*in zumindest zwei Beurteiler*innen zugewiesen, die von der/dem Betreuer*in verschieden sind. Doktorand*innen können gemeinsam mit den Betreuer*innen einen Dreiervorschlag bezüglich möglichem*r Gutachter*innen einreichen.
Bitte an das SSC Chemie per Mail senden.

Die Zuweisung an die Beurteiler sollte rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Hochladen erfolgen, da das SSC erst nach Vorliegen der Zuweisung sowie nach der erfolgten Plagiatsprüfung an die Beurteiler aussenden kann.
Wurden zwei Beurteiler*innen herangezogen und beurteilt eine*r der beiden die Dissertation negativ, so hat die/der Studienpräses eine*n weitere*n Beurteiler*in heranzuziehen.

Studierende haben ab Bekanntgabe der Beurteilung sechs Monate lang das Recht auf Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen.