Mitbetreuung einer wissenschaftlichen Arbeit

Wenn das Thema einer Master-, Diplomarbeit oder Dissertation und die Betreuung genehmigt oder nicht untersagt wurden, so kann die*der Betreuer*in der*dem Vizedekan*in für Lehre eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat vorschlagen, der oder die zur Unterstützung bei der Betreuung herangezogen werden soll (Mitbetreuung).


Bei Master- und Diplomarbeiten

ist die Mitbetreuung durch Angehörige/n des wiss. Personals mit Doktorat zulässig, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen:

  • Zustimmung der/die MitarbeiterIn zur Mitbetreuung 
  • Thema steht in Einklang mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin 
  • die übrigen Aufgaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in Forschung und Lehre 

werden durch die Mitbetreuung nicht beeinträchtigt


Bei Dissertationen
ist die Mitbetreuung nur durch folgende Personen zulässig:

  • Assoziierte/r UniversitätsprofessorIn (KV) Büro des Rektorats Seite 1/2
  • AssistenzprofessorIn (KV)
  • Angehörige/r des wiss. Personals mit Doktorat, der oder die Drittmittel für die Anstellung des Studierenden zur Bearbeitung des Themas unter Einbeziehung einer internationalen Begutachtung eingeworben hat (FWF-, EU-ProjektleiterInnen).