Meldung von Thema und Betreuung

Laut Satzungen der Universität Wien hat die Meldung des Themas der wissenschaftlichen Arbeit und des/der Betreuers/Betreuerin vor Beginn der Bearbeitung zu erfolgen.

Wer darf Diplom- und Masterarbeiten betreuen?

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind berechtigt:

  • Universitätsprofessor*innen: Betreuung/Beurteilung
  • habilitierte Mitarbeiter*innen: Betreuung/Beurteilung
  • assoziierte Universitätsprofessor*innen: Betreuung/Beurteilung
  • Angehörige des wiss. Personals mit Doktorat: Berechtigung zur Betreuung jener Master-/Diplomarbeiten, die aus der Exzellenzförderung des European Research Council, des START- und Wittgensteinpreises oder der Förderung "Junior GroupLeader" des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) finanziert werden.

Eine Betreuung durch Mitarbeiter*innen mit Doktorat oder durch externe FachvertreterInnen ist nur im Einzelfall möglich.

Das Thema der Masterarbeit ist einem der absolvierten Wahlfächer zu entnehmen,
bzw. diesem zuzuordnen; dieses ist dann automatisch auch erstes Prüfungsfach der Masterprüfung.

Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit folgenden Beilagen im StudienServiceCenter Chemie per Mail einzureichen:

Die Studienprogrammleitung hat 4 Wochen Zeit zu entscheiden.

Das durch die Studienprogrammleitung bestätigte Anmeldeformular (bzw. ein eventueller Bescheid über die Untersagung des Themas oder des Betreuers/der Betreuerin) kann nach ca. einer Woche am StudienServiceCenter Chemie abgeholt werden. Sie erhalten ein Informationsmail. 

Wenn Sie ein bereits angemeldetes Thema ändern oder Ihre*n Betreuer*in wechseln wollen, reichen Sie bitte ein neues im SSC Chemie ein bzw. fragen vorher im SSC Chemie nach. 

Mitbetreuung

Wenn das Thema einer Master- oder Diplomarbeit und die Betreuung genehmigt oder nicht untersagt wurden, so kann die*der Betreuer*in der*dem Vizedekan*in für Lehre eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat vorschlagen, der oder die zur Unterstützung bei der Betreuung herangezogen werden soll (Mitbetreuung).

Die Genehmigung der Mitbetreuung durch die*den Vizedekan*in für Lehre ist zulässig, wenn

  • die*der Mitarbeiter*in der Mitbetreuung zustimmt,
  • das Thema der Master- oder Diplomarbeit mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Einklang steht und
  • die übrigen Aufgaben der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt werden.