Meldung von Thema und Betreuung
Laut Satzungen der Universität Wien hat die Meldung des Themas der wissenschaftlichen Arbeit und des/der Betreuers/Betreuerin vor Beginn der Bearbeitung zu erfolgen.
Wer darf Diplom- und Masterarbeiten betreuen?
Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind berechtigt:
- Universitätsprofessor*innen: Betreuung/Beurteilung
- habilitierte Mitarbeiter*innen: Betreuung/Beurteilung
- assoziierte Universitätsprofessor*innen: Betreuung/Beurteilung
- Angehörige des wiss. Personals mit Doktorat: Berechtigung zur Betreuung jener Master-/Diplomarbeiten, die aus der Exzellenzförderung des European Research Council, des START- und Wittgensteinpreises oder der Förderung "Junior GroupLeader" des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) finanziert werden.
Eine Betreuung durch Mitarbeiter*innen mit Doktorat oder durch externe FachvertreterInnen ist nur im Einzelfall möglich.
Das Thema der Masterarbeit ist einem der absolvierten Wahlfächer zu entnehmen,
bzw. diesem zuzuordnen; dieses ist dann automatisch auch erstes Prüfungsfach der Masterprüfung.
Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit folgenden Beilagen im StudienServiceCenter Chemie per Mail einzureichen:
- aktuelles Studienblatt
- Bestätigung der Kenntnisnahme der "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis"
Beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen der Satzung der Universität Wien, die im Informationsblatt "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" zusammengefasst sind, sowie die Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Studienprogrammleitung hat 4 Wochen Zeit zu entscheiden.
Das durch die Studienprogrammleitung bestätigte Anmeldeformular (bzw. ein eventueller Bescheid über die Untersagung des Themas oder des Betreuers/der Betreuerin) kann nach ca. einer Woche am StudienServiceCenter Chemie abgeholt werden. Sie erhalten ein Informationsmail.
Wenn Sie ein bereits angemeldetes Thema ändern oder Ihre*n Betreuer*in wechseln wollen, reichen Sie bitte ein neues im SSC Chemie ein bzw. fragen vorher im SSC Chemie nach.
Mitbetreuung
Wenn das Thema einer Master- oder Diplomarbeit und die Betreuung genehmigt oder nicht untersagt wurden, so kann die*der Betreuer*in der*dem Vizedekan*in für Lehre eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat vorschlagen, der oder die zur Unterstützung bei der Betreuung herangezogen werden soll (Mitbetreuung).
Die Genehmigung der Mitbetreuung durch die*den Vizedekan*in für Lehre ist zulässig, wenn
- die*der Mitarbeiter*in der Mitbetreuung zustimmt,
- das Thema der Master- oder Diplomarbeit mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Einklang steht und
- die übrigen Aufgaben der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt werden.