Meldung von Thema und Betreuung

Diplom- und Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und dienen dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit wird im Einvernehmen zwischen Studierenden und Betreuer*innen festgelegt.

Laut Satzungen der Universität Wien hat die Meldung des Themas der wissenschaftlichen Arbeit und des/der Betreuers/Betreuerin vor Beginn der Bearbeitung zu erfolgen. 

Aufgabenstellung einer Diplom- oder Masterarbeit muss so gestaltet sein, dass die Bearbeitung durch die Studierenden innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Wer darf Diplom- und Masterarbeiten betreuen?

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind berechtigt:

  • Universitätsprofessor*innen
  • habilitierte Mitarbeiter*innen
  • assoziierte Universitätsprofessor*innen
  • Assistenzprofessor*innengemäß Kollektivvertrag der Universität Wien
  • Finden Studierende keine*n Betreuer*in, hat die*der Studienprogrammleiter*in für diese Studierenden eine*n Betreuer*in in einem besonderen Verfahren heranzuziehen.


Das Thema der Masterarbeit ist einem der absolvierten Wahlfächer zu entnehmen,
bzw. diesem zuzuordnen; dieses ist dann automatisch auch erstes Prüfungsfach der Masterprüfung.

Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit folgenden Beilagen im StudienServiceCenter Chemie per Mail einzureichen:

Die Studienprogrammleitung hat 4 Wochen Zeit zu entscheiden.
Das durch die Studienprogrammleitung bestätigte Anmeldeformular (bzw. ein eventueller Bescheid über die Untersagung des Themas oder des Betreuers/der Betreuerin) wird vom StudienServiceCenter Chemie in Kopie per Mail zugesandt. 

Wenn Sie ein bereits angemeldetes Thema ändern oder Ihre*n Betreuer*in wechseln wollen, reichen Sie bitte ein neues im SSC Chemie ein bzw. fragen vorher im SSC Chemie nach. 

Mitbetreuung

Wenn das Thema einer Master- oder Diplomarbeit und die Betreuung genehmigt oder nicht untersagt wurden, so kann die*der Betreuer*in der*dem Vizedekan*in für Lehre eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat vorschlagen, der oder die zur Unterstützung bei der Betreuung herangezogen werden soll (Mitbetreuung).

Die Genehmigung der Mitbetreuung durch die*den Vizedekan*in für Lehre ist zulässig, wenn

  • die*der Mitarbeiter*in der Mitbetreuung zustimmt,
  • das Thema der Master- oder Diplomarbeit mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Einklang steht und
  • die übrigen Aufgaben der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt werden.