Formvorschriften
Allgemeine Formvorschriften
- Es ist eine deutsche und nach Möglichkeit auch eine englische Zusammenfassung (Abstract, 1-2 Seiten) einzubinden. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist im Anhang jedenfalls eine deutsche Zusammenfassung einzufügen.
- Ab Seite 7 im Dokument keine persönlichen Daten mehr anführen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Änderungen werden seit dem 23.02.2016 die hochgeladenen Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen pseudonymisiert an die Plagiatssoftware-Firmen übermittelt. Es werden dabei automatisiert die ersten 6 Seiten des hochgeladenen Dokuments (Titelblatt und eventuell Danksagung) entfernt.
- Keinen Lebenslauf in die Arbeit einfügen!
- Beachten Sie, dass auch Bilder den Zitierregeln unterliegen, d.h. dass auch bei der Verwendung von Bildern die Quellen anzugeben bzw. auch Urheberrechte zu beachten sind! Im Zweifelsfall wird empfohlen, folgenden Text im Zusammenhang mit dem Quellenangaben in die Arbeit aufzunehmen: "Ich habe mich bemüht, sämtliche Inhaber der Bildrechte ausfindig zu machen und ihre Zustimmung zur Verwendung der Bilder in dieser Arbeit eingeholt. Sollte dennoch eine Urheberrechtsverletzung bekannt werden, ersuche ich um Meldung bei mir."
- Beachten Sie, dass die Textformatierung so gestaltet wird, dass eine Bindung in A4, hochkant, doppelseitig bedruckt, möglich ist (somit bei geraden und ungeraden Seiten auf die jeweiligen Texteinzüge für die Bindung achten)
- SONDERZEICHEN im Namen:
Sollte Ihr Vor- und/oder Nachname diverse Sonderzeichen beinhalten (z.B. Ć Ø Š Œ Ň Ő Ů Ł Ñ etc.), die nicht auf dem Studienbuchblatt abgebildet werden können, so teilen Sie uns dies bitte bei der Einreichung des Prüfungspasses (Diplom, Bachelor, Master, Doktorat) oder der Einreichung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit mit und belegen dies mit einer Kopie des Reisepasses und einem Ausdruck, auf welchem der Name richtig geschrieben steht. Erst dadurch kann gewährleistet werden, dass auch die Zeugnisse und Abschlussdokumente korrekt ausgestellt werden.
Formvorschriften Titelblatt
Laut Büro des Studienpräses ist bei der Einreichung von Abschlussarbeiten auf ein korrekt gestaltetes Titelblatt zu achten. Sonst ist das StudienServiceCenter gezwungen, die Arbeit zurückzuweisen.
In diesem Fall muss die/der Studierende* die Arbeit auf den Plagiatsserver (HoPla) erneut hochladen.
Folgende Punkte sind am Titelblatt zu beachten:
- Das Titelblatt muss unbedingt zweisprachig sein. Der Titel der Abschlussarbeit wird allerdings nicht übersetzt. Diesen bitte nur in der Sprache anführen in welcher die Arbeit verfasst wurde.
- Korrektes Anführen bereits erworbener akademischer Grade im Namen (z.B. BSc nachgestellt oder Mag.phil. vorangestellt) - sofern diese bei der Zulassung erfasst wurden (kann am Studienbuchblatt überprüft werden)
- Angestrebter akademischer Grad in weibl. bzw. männl. Form adaptieren
- Die Studienkennzahl korrekt anführen: mit UA und nachstehend die Kennzahl; z.B. für das Masterstudium Chemie: "UA 066 862"
- Die Studienrichtung korrekt in vollem Wortlaut laut Studienbuchblatt anführen, z.B. "Masterstudium Biologische Chemie"
- Die/der offiziell genehmigte Betreuer*in ist mit allen akademischen Titeln anzuführen. Bitte über die Personensuche auf u:find nach der/dem Betreuer*in suchen, die gesamte Namenszeile mit allen Titeln kopieren und am Titelblatt einfügen.
- Eine Mitbetreuung ist nur anzuführen sofern diese offiziell genehmigt wurde; falls nicht ist diese Zeile am Titelblatt zu löschen. Im Zweifelsfall bitte vorher im SSC nachfragen, da Sie bei falsch angeführten Personen die Arbeit neu auf den Plagiatsserver hochladen müssen.
- Studierende werden umfassend über Urheberschaft, Plagiatsprüfung, Langzeitarchivierung, Veröffentlichung der Metadaten, Veröffentlichung des Abstracts, Schad- und Klagloshaltung gegenüber der Universität Wien sowie die freiwillige Veröffentlichung des Volltextes am Hochschulschriftenserver informiert. Dazu wurde auch die Eingabemaske beim Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit als auch die Hochladebestätigung adaptiert.
- Die Hochladebestätigung ist verpflichtend zu unterschreiben und beim Einreichen der wissenschaftlichen Arbeit im SSC vorzulegen.