Validierung beruflicher und außerberuflicher Kompetenzen
Beruflicher und außerberuflicher Kompetenzen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.
- Übermittlung der Unterlagen zur Validierung an ssc.chemie@univie.ac.at
- Formular Validierung beruflicher und außerberuflicher Kompetenzen (Ausfüllhilfe)
- Nachweis der erworbenen Kompetenzen durch geeignete Unterlagen
- Die Unterlagen werden von der SPL Chemie geprüft.
- Das SSC informiert Sie per E-Mail (u:account) über das Ergebnis der Validierung:
- Validierung kann erfolgen: Übermittlung des Antrags auf Anerkennung an das SSC Chemie.
- Validierung kann nicht erfolgen: Die entsprechende Lehrveranstaltung muss absolviert werden.
- Es werden Maßnahmen von der Studienprogrammleitung Chemie angeordnet. Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann die Studienprogrammleitung Chemie eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.
Nach Durchführung der Maßnahmen entscheidet die Studienprogrammleitung Chemie, ob die Validierung vorgenommen werden kann.
- Wenn die Validierung bestätigt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung (s. oben) gestellt werden.