Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen

Berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich (z.B. private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (z.B. beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) können anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist generell bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

  • Übermittlung der Unterlagen zur Validierung an ssc.chemie@univie.ac.at
  • Die Unterlagen werden von der Studienprogrammleitung Chemie geprüft.
  • Das SSC informiert Sie per E-Mail (u:account) über das Ergebnis der Validierung.
    • Validierung kann erfolgen: Übermittlung des Antrags auf Anerkennung an das SSC Chemie.
    • Validierung kann nicht erfolgen: Die entsprechende Lehrveranstaltung muss absolviert werden.
    • Es werden Maßnahmen von der Studienprogrammleitung Chemie angeordnet. Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann die Studienprogrammleitung Chemie eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen entscheidet die Studienprogrammleitung Chemie, ob die Validierung vorgenommen werden kann. Wenn die Validierung bestätigt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung (s. oben) gestellt werden.