Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen

Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Tätigkeiten und Qualifikationen nach Validierung ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.

  • Übermittlung der Unterlagen zur Validierung an ssc.chemie@univie.ac.at
  • Die Unterlagen werden von der SPL Chemie geprüft.
  • Das SSC informiert Sie per E-Mail (u:account) über das Ergebnis der Validierung:

    • Validierung kann erfolgen: Übermittlung des Antrags auf Anerkennung an das SSC Chemie.
    • Validierung kann nicht erfolgen: Die entsprechende Lehrveranstaltung muss absolviert werden.
    • Es werden Maßnahmen von der Studienprogrammleitung Chemie angeordnet. Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann die Studienprogrammleitung Chemie eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.
      Nach Durchführung der Maßnahmen entscheidet die Studienprogrammleitung Chemie, ob die Validierung vorgenommen werden kann.

  • Wenn die Validierung bestätigt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung (s. oben) gestellt werden.