Ab 01.10.2022 ist die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Achtung Übergangsfrist!

Bei der Anwendung der „Zweisemesterfrist“ nach § 78 Abs. 4 Z 2 UG ergeben sich eklatante Ungleichbehandlungen und nicht nachvollziehbare Entscheidungen für bereits vor dem 01.10.2022 zugelassene Studierende. 

Aus diesem Grund wird im Einvernehmen Studienpräses / Rektorat die „Zweisemesterfrist“ erst ab dem 01.10.2023 angewendet.

Einreichen von Unterlagen

Senden Sie ihre Anfrage oder ihren Antrag nur an ssc.chemie@univie.ac.at:

  • Antrag ausgefüllt (ggf. auch die Unterlagen aus einem vorherigen Gespräch mit der SPL)
  • Zeugnis(se) der absolvierten Lehrveranstaltung(en)
  • nachprüfbare Angaben über Benotung, Typ, Umfang und Inhalt der absolvierten Lehrveranstaltung(en)
  • aktuelles Studienblatt

Die SPLs nehmen keine Anträge entgegen!
Der gesetzliche Auftrag verlangt die Ausstellung des Bescheides in einer Frist von acht Wochen. Sie erhalten ein Informationsmail an ihre @unet.univie.ac.at- Mailadresse, wenn der Bescheid bearbeitet ist.