Studieren im Ausland

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Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten beim International Office über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen der Studienrichtung Chemie. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch:

 Wichtige Punkte für die ERASMUS-Programme in der Studienrichtung Chemie

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  • Wie finde ich einen Studienplatz?

    Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. 

    In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

    Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen: die STEOP muß abgeschlossen sein.

    Grundsätzlich empfehlen wir, einen ERASMUS-Studienaufenthalt bevorzugt im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren.

    Sprachnachweis

    Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal (Informationssymbol am linken Zeilenrand).
    Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc). 

    Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

    Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

    Studierende der Philologien und Translationswissenschaft sind von dieser Regelung ausgenommen; sie benötigen für die Bewerbung keinen Sprachnachweis. Sollte die Gastuniversität jedoch einen gesonderten Sprachnachweis verlangen, ist dieser auch von Studierenden der Philologien und der Translationswissenschaft zu erbringen.

  • Gibt es Bewerbungsfristen?

    Ja. In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

    In unserer Studienrichtung gelten folgende Fristen:

    Hauptvergabe

    Die Bewerbungsfrist ist der 05.03.2020. Die freien Plätze finden Sie ab Mitte/Ende Jänner hier.

    Restplatzvergabe

    Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 05.10.2020 in Mobility Online hochzuladen. Die freien Plätze finden Sie ab Mitte September hier.

  • Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?

    Bewerbung in Mobility Online anlegen

    Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.

    Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Sammelzeugnis
    • Motivationsschreiben
    • Sprachnachweise
    • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, kein Führerschein)
    • Weitere Unterlagen: Ein vorläufiger Studienplan (Liste möglicher Lehrveranstaltungen)

    Bei Bewerbungen für ein Auslandssemester während des Bachelorstudiums ist zusätzlich zur Online-Bewerbung eine persönliche Vorsprache beim Koordinator notwendig.

  • Wie wähle ich meine Kurse an der Gasthochschule?

    Learning Agreement

    Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online.

    Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der SPL unterzeichnet und anschließend in Mobility Online hochgeladen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

    Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

    ECTS und Lehrveranstaltungen

    Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.

    Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit oder Dissertation dienen, müssen Sie statt des normalen Studierenden-Aufenthalts ein Erasmus Praktikum beantragen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. Für frei vereinbarte Forschungspraktika wenden Sie sich an Ihre/n Fachkoordinator/in.

    Änderungen im Learning Agreement

    Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen dem/der Fachkoordinator/in bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.
    Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement During the Mobility, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die SPL zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.

    Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, erfahren Sie beim International Office. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per Mail an das International Office.

  • Wie lasse ich meine Kurse an der Gastuni nach Rückkehr anerkennen?

    Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie mit Ihrer Studienprogrammleitung das Formular "Antrag auf Anerkennung" aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records).

    Eine Kopie dieses Antrags auf Anerkennung reichen Sie dann bitte gemeinsam mit dem vollständig unterzeichneten Learning Agreement und dem transcript of records im International Office ein.

    Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement After the Mobility und lassen sich von Ihrer Studienprogrammleitung die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie das Transcript of Records sowie Ihr Learning Agreement After the Mobility oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch.

    Weitere Hinweise zur Anerkennung:

    • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.
    • Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
    • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.