Masterstudien - Abschluss

Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Dazu zählen die Abfassung einer Masterarbeit und die Ablegung einer Masterprüfung.

Masterprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen (Prüfungspass am SSC Chemie eingereicht und von der Studienprogrammleitung abgezeichnet) sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. 

  • Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, in Form einer Defensio (= Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit) einschließlich einer Prüfung über das wissenschafIliche Umfeld der Masterarbeit (Erstprüfer=Betreuer)

SOWIE

  • einer Prüfung, die ein weiteres Fach umfasst. Dieses Prüfungsfach ist aus einem absolvierten Wahlmodul zu entnehmen, das nicht dem Wahlmodul der Masterarbeit entspricht. Es ist darauf zu achten, dass die Prüfungsfächer sich inhaltlich nicht entsprechen (Zweitprüfer).

Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung. In welcher Form die Masterprüfung zu absolvieren ist, ist in den Curricula geregelt. Den Prüfungssenat genehmigt die Studienprogrammleitung auf Antrag der Studierenden, wobei sie*er entweder selbst den Vorsitz führt oder eine*n Prüfer*in zur*zum Vorsitzenden bestellt. Die*der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll.