Anmeldung zur kommissionelle Wiederholungsprüfung

  • Um eine Gleichbehandlung aller Studierenden bei allen Prüfungsantritten sicher zu stellen, kann ab 01.03.2019 aus Fairness-Gründen die Prüfungsmethode bei kommissionellen Wiederholungsprüfungen nicht geändert werden.
  • Abweichende Prüfungsmethoden sind nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. dauerhafte oder zeitweise Behinderung (§ 59 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002)) und bedürfen der Zustimmung der Studienprogrammleitung, die in aller Regel nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests gegeben wird.

Nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:

Studierende dürfen negativ beurteilte Prüfungen dreimal wiederholen (vier Antritte).

Die dritte Wiederholung (also der vierte Antritt) einer Prüfung ist kommissionell (mündlich oder schriftlich) abzuhalten - auf Wunsch der*des Studierenden auch schon die zweite Wiederholung (= dritter Antritt).

Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen. Beim Studium innerhalb eines Curriculums findet diese Antrittszählung automatisch statt. u:space verhindert die Anmeldung bei der dritten Wiederholung und fordert dazu auf das SSC zu kontaktieren.

Besteht ein*e Studierende*r die letzte Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung nicht, erfolgt der Ausschluss von diesem Studium und allen Studien, in denen diese Prüfung verpflichtend zu absolvieren ist. Diese Regelung gilt ab 1.10.2022 auch für alle StEOP-Prüfungen. Alle konkreten Fragen zur Zulassung beantwortet Ihnen die Studienzulassung.

Eine kommissionelle Prüfung wird vor einem Prüfungssenat abgelegt, wobei der Prü­fungs­se­nat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Für die 3. Wiederholung einer Prü­fung ist diese verpflichtend, kann aber auf Wunsch des Studierenden bereits für die 2. Wiederholung beantragt werden.

Im Regelfall finden die kommissionellen Wiederholungsprüfungen in derselben Form (schriftlich, mündlich) und bei schriftlichen Prüfungen auch gemeinsam mit den regulären Prüfungsterminen statt. Die möglichen Termine sind daher u.U. durch die angekündigten regulären Prüfungstermine vorgegeben.

Die Anmeldung erfolgt nicht über das Anmeldesystem, sondern über das SSC (mind. 2 Wochen vor dem geplanten Termin). 

Das ausgefüllte Anmeldeformular mit den Vorschlägen bezüglich

  • Prüfungssenat: besteht aus 2 Prüfer*innen und 1 Vorsitzende*n  (bitte diese*n aus der Studienprogrammleitung wählen)
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die 3 Mitglieder des Prüfungssenats ihre Zustimmung erteilt haben! 
  • Datum, Zeit und Ort

ist zusammen mit den folgenden Beilagen im StudienServiceCenter Chemie einzureichen:

  • aktuelles Studienblatt
  • Sammelzeugnis (die bisher erfolgten Prüfungsantritte enthaltend)

5. Antritt

Wenn die Prüfung Studierender am oder nach dem 1.10.2022 zum 4. Mal wiederholt und  negativ beurteilt wird und es sich wirklich um die letzte Leistung des Studiums handelt, dann kann die Prüfung ein 5. Mal wiederholt werden.
Wenn die Prüfung vor dem 1.10.2022  zum 4. Mal wiederholt und negativ beurteilt wird, ist Studierende vom Studium auszuschließen.

Diese Regelung gilt ab 1.10.2022 für alle Studierenden.


Prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung. Sie müssen erneut absolviert werden. Die 3. Wiederholung findet so statt wie die übrigen Antritte (indem die Lehrveranstaltung komplett absolviert wird).

Das Anmeldeformular ist über das StudienServiceCenter erhältlich. 
Die Anmeldung erfolgt nicht über das Anmeldesystem, sondern über das SSC.