Studienkonferenz: Aufgaben & Bestellung der Mitglieder
Aufgaben
Die Studienkonferenz ist das beratende Gremium des bzw. der StudienprogrammleiterIn. 50% der Mitglieder werden von den Studierenden entsandt und 50% von den Lehrenden bestellt. Über die Studienkonferenzen sind die Studierenden, neben der Vertretung im Senat und in den Fakultätskonferenzen, auch in die Qualitätssicherung der Lehre und in die Studien- und Lehrorganisation eingebunden.
Zu den Aufgaben der Studienkonferenz gehören:
- Empfehlung und Stellungnahme zur Bedarfsplanung der Lehre
- Empfehlung und Stellungnahme zum Vorschlag der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters an die Dekanin oder den Dekan bezüglich des Lehrprogramms
- Beratung bei studienorganisatorischen Angelegenheiten
- Anregungen an die StudienprogrammleiterInnen zur Verbesserung der Studienbedingungen
Entsendung & Bestellung der Mitglieder
Die Studierenden entsenden ihre VertreterInnen gemäß HSG 1998. Die VertreterInnen des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Fakultätskonferenz bestellen die VertreterInnen der Lehrenden. Geleitet wird die Studienkonferenz von dem/der StudienprogrammleiterIn, die bzw. der der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört. Empfohlen wird darüber hinaus die Beiziehung eines beratenden Mitglieds aus jenem Personenkreis der mit studienorganisatorischen administrativen Aufgaben befasst ist.
Anzahl der Mitglieder
Die Größe der Studienkonferenz wird auf Vorschlag der jeweiligen Fakultätskonferenz vom Studienprogrammleiter oder der Studienprogrammleiterin festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 Mitgliedern bestehen.